eku Kabel Vertriebs-GmbH, Erftstadt (Klosengartenstr. 98, 50374 Erftstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden eku Kabel Systeme GmbH & Co. KG am 12.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
eku Kabel Vertriebs-GmbH, Erftstadt (Klosengartenstr. 98, 50374 Erftstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der eku Kabel & Systeme GmbH & Co. KG mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 4107) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
eku Kabel Vertriebs-GmbH, Erftstadt (Klosengartenstr. 98, 50374 Erftstadt). Nicht mehr Geschäftsführer: Ponath, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Deiseroth, Heinz-Rüdiger, Witten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.