HRB 41008:elasta & florex the lifestyle GmbH, Bitburg, Mötscher Str. 14, 54634 Bitburg.Die Verschmelzung wurde im Register der übernehmenden Veltins Wiethoff Immobilien AG, Schmallenberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 6554) am 02.10.2014 eingetragen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 41008:elasta & florex the lifestyle GmbH, Bitburg, Mötscher Str. 14, 54634 Bitburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2014 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.06.2014 mit der Veltins Wiethoff Immobilien AG mit Sitz in Schmallenberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 6554) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
elasta & florex the lifestyle GmbH, Bitburg, Mötscher Str. 14, 54634 Bitburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiethoff, Horst Peter, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒.
elasta & florex the lifestyle GmbH, Bitburg, Mötscher Str. 14, 54634 Bitburg. Bestellt als Geschäftsführer: Achtelik, Marcus, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Antl, Gertrud, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒.
elasta & florex the lifestyle GmbH, Bitburg, Mötscher Str. 14, 54634 Bitburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2012 mit der Veltins, Wiethoff Marketing GmbH mit Sitz in Bitburg (Amtsgericht Wittlich, HRB 41562) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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