HRB 7552: elexis beta GmbH, Wenden, Industriestraße 1, 57482 Wenden. Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 16. Dezember 2020 mit der elexis AG mit Sitz in Wenden (Amtsgericht Siegen - HRB 7549) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7552: elexis beta GmbH, Wenden, Industriestraße 1, 57482 Wenden. Nicht mehr Geschäftsführer: Nedecky, Marc, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Koesfeld, Ingo, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7552: elexis beta GmbH, Wenden, Industriestraße 1, 57482 Wenden. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Edgar Michael, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Nedecky, Marc, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7552:elexis beta GmbH, Wenden, Industriestraße 1, 57482 Wenden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 8. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der etalea Beteiligungs GmbH mit Sitz in Leopoldshöhe (AG Lemgo, HRB 707) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.