ellwo Projektbau GmbH, Herzebrock-Clarholz, Blumenstr. 12, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ellwobau Bauträger GmbH am 16.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ellwo Projektbau GmbH, Herzebrock-Clarholz, Blumenstr. 12, 33442 Herzebrock-Clarholz. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzend nachgetragen Geschäftsführer: Ellebracht, Peter, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
ellwo Projektbau GmbH, Herzebrock-Clarholz, Blumenstr. 12, 33442 Herzebrock-Clarholz. Geschäftsanschrift: Blumenstr. 12, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2013 mit der ellwobau Bauträger GmbH mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (AG Gütersloh HRB 5901) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.