elumatec Holding GmbH, Mühlacker, (Pinacher Str. 61, 75417 Mühlacker).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.08.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
elumatec Holding GmbH, Mühlacker, (Pinacher Str. 61, 75417 Mühlacker).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "elumatec GmbH", Mühlacker (Amtsgericht Mannheim HRB 707290) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
elumatec Holding GmbH, Mühlacker (Pinacher Str. 61, 75417 Mühlacker). Mit der "elumatec GmbH & Co. KG", Mühlacker (Amtsgericht Mannheim HRA 510103) wurde am 06.12.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 06.12.2007 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.