HRB 244873: elunic AG, München, Erika-Mann-Straße 23, 80636 München. Die Hauptversammlung vom 10.11.2021 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 244873: elunic AG, München, Erika-Mann-Straße 23, 80636 München. Die Hauptversammlung vom 11.02.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 8.822,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Grundkapital) und 13 (Beschlussfassung) der Satzung sowie die Einfügung eines neuen § 14 a (Gewinnverteilung) in die Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 58.822,00 EUR. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Schaub, Jonas, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 244873: elunic AG, München, Erika-Mann-Straße 23, 80636 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.10.2018. Geschäftsanschrift: Erika-Mann-Straße 23, 80636 München. Gegenstand des Unternehmens: Implementierung von Internet- und Intranet-Lösungen, Herstellung, Entwicklung, Vertrieb und Handel mit Software, Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen, Beratungsleistungen im Computer- und Kommunikationssektor, Betreiben elektronischer Informationsportale, Online-Marketing für Dritte mit Anmietung und Vermietung von Werbeflächen im Internet, Vermietung, Verkauf und Wartung von Servern sowie Handel mit Internet-Domains und Webhosting. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schaub, Jonas, München, * ‒.‒.‒‒; Ullrich, Benjamin, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der elunic GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 176778). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 244873: elunic AG, München, Erika-Mann-Straße 23, 80636 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.10.2018. Geschäftsanschrift: Erika-Mann-Straße 23, 80636 München. Gegenstand des Unternehmens: Implementierung von Internet- und Intranet-Lösungen, Herstellung, Entwicklung, Vertrieb und Handel mit Software, Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen, Beratungsleistungen im Computer- und Kommunikationssektor, Betreiben elektronischer Informationsportale, Online-Marketing für Dritte mit Anmietung und Vermietung von Werbeflächen im Internet, Vermietung, Verkauf und Wartung von Servern sowie Handel mit Internet-Domains und Webhosting. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schaub, Jonas, München, * ‒.‒.‒‒; Ullrich, Benjamin, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der elunic GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 176778).
HRB 176778: elunic GmbH, München, Erika-Mann-Straße 23, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die elunic AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 244873) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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