HRB 211704: emco Klima GmbH, Lingen, Friedrich-Ebert-Str. 128 - 130, 49811 Lingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kampmann GmbH & Co. KG am 25.02.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 211704: emco Klima GmbH, Lingen, Friedrich-Ebert-Str. 128 - 130, 49811 Lingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2022 mit der Kampmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Lingen (Ems) (Amtsgericht Osnabrück, HRA 205688) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 211704: emco Klima GmbH, Lingen, Breslauer Str. 34 - 38, 49808 Lingen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 128 - 130, 49811 Lingen. Mit der Kampmann GmbH (Amtsgericht Osnabrück HRB 100654) als herrschendem Unternehmen ist am 10.07.2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 211704: emco Klima GmbH, Lingen, Breslauer Str. 34 - 38, 49808 Lingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gnaß, Christian, Geeste, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kampmann, Hendrik, Lingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Spekkers, Knut, Lingen/Ems, * ‒.‒.‒‒.
HRB 211704: emco Klima GmbH, Lingen, Breslauer Str. 34 - 38, 49808 Lingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2018 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der EMCO Bau- und Klimatechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRA 100327) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.01.2018 Teile des Vermögens der EMCO Bau- und Klimatechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRA 100327) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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