HRB 712565: emv AG, Bahlingen am Kaiserstuhl, Allmendstraße 3, 79353 Bahlingen am Kaiserstuhl. Die Hauptversammlung vom 05.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 27.580,00 EUR auf 85.880,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
HRB 712565: emv AG, Bahlingen am Kaiserstuhl, Allmendstraße 3, 79353 Bahlingen am Kaiserstuhl. Einzelprokura: Müller, Silke, geb. Flubacher, Ihringen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 712565:emv AG, Bahlingen am Kaiserstuhl, Allmendstraße 3, 79353 Bahlingen am Kaiserstuhl.Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.11.2014. Geschäftsanschrift: Allmendstraße 3, 79353 Bahlingen am Kaiserstuhl. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Sonderbauelementen als vorgefertigte Systemlösungen für den Innenausbau und Fassadenbereich sowie Bauzusatzprodukten einschließlich aller hiermit zusammen hängenden Geschäfte. Grundkapital: 58.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Giessler, Dirk Andreas, Eichstetten am Kaiserstuhl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EMV Elements Deutschland GmbH", Bahlingen am Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706520), gemäß § 190 ff. UmwG. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.11.2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 29.150,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.