HRB 2068: i-relations GmbH, Lüneburg, Am Berge 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Südheide beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Firma geändert, nun neue Firma: enbion GmbH. Sitz verlegt, nun: Südheide. Änderung zur Geschäftsanschrift: Raakamper Weg 3, 29345 Südheide OT Unterlüß. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von a) Dienstleistungen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing, insbesondere "Investor Relations" Realisation von Internet-Auftritten für Dritte sowie die Realisation und das Betreiben eigener Internet-Angebote, sowie weiter die Herausgabe eigener Medienprodukte; b) Dienst- und Planungsleistungen, insbesondere auf dem Gebiet umweltfreundlicher Energiegewinnung, die betriebswirtschaftliche und technische Planung, Projektierung und Realisierung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energie, sowie auch die Herstellung von Anlagen und Anlagenkomponenten sowie Systemen zur Nutzung regenerativer Energie, sowie aller damit in Zusammenhang stehender Betätigungen. Besondere Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Woryna, Raban, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist mit am 18.10.2020 wirksam gewordener Eintragung als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2020 mit der enbion GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 201715) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29345 Unterlüß
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Lüneburg
Rechtsform: GmbH