HRB 30426: Skysystems GmbH, Bautzen, Schliebenstr. 18, 02625 Bautzen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ensolis GmbH. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zosel, Steffen, Sohland, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung Teile des Vermögens als Ganzes, den Betrieb "Veräußerung, Wartung, Installation und Betreuung jeglicher Computer-Soft- und Hardware", gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 22.02.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag auf die SkySystems GmbH mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRB 42752) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 30426: Skysystems GmbH, Bautzen, Schliebenstr. 18, 02625 Bautzen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die Änderung der §§ 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschließung eines Gesellschafters), 10 (Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Skysystems GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 14, 02625 Bautzen. Änderung der Geschäftsanschrift: Schliebenstr. 18, 02625 Bautzen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Zosel, Steffen, Sohland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis und Wohnort geändert,nun: Geschäftsführer: Großmann, Marco, Großdubrau OT Quatitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Skysystems GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 14, 02625 Bautzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: August-Bebel-Platz 14, 02625 Bautzen. Gegenstand des Unternehmens: Veräußerung, Wartung, Installation und Betreuung jeglicher Computer-Soft- und Hardware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Großmann, Marco, Wilthen, * ‒.‒.‒‒; Zosel, Steffen, Sohland, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übertragung eines Teils oder mehrerer Teile des Vermögens als Ganzes (Teilbetrieb "Wartung, Installation und Betreuung jeglicher Computer-Soft- und Hardware") der Skynet Computers GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 3774) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 29.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.