enteo Holding GmbH, Filderstadt, Gottlieb-Manz-Straße 10, 70794 Filderstadt.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.04.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
enteo Holding GmbH, Filderstadt, Gottlieb-Manz-Straße 10, 70794 Filderstadt.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FrontRange Solutions Deutschland GmbH", Unterschleißheim (Amtsgericht München, HRB 130111) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
enteo Holding GmbH, Filderstadt, Gottlieb-Manz-Straße 10, 70794 Filderstadt.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FrontRange Solutions Deutschland GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 225585) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
enteo Holding GmbH, Baltmannsweiler, Gottlieb-Manz-Straße 10, 70794 Filderstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma und Sitz ) und § 4 ( Stammkapital und Stammeinlagen ) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Filderstadt. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Manz-Straße 10, 70794 Filderstadt.
enteo Holding GmbH, Baltmannsweiler (Hauptstr. 23, 73666 Baltmannsweiler). Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Geschäftsjahr, Dauer ) beschlossen.
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