HRB 83664: enter.tv GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 15, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
enter.tv GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 15, 20457 Hamburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 532/07) vom 01.02.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
enter.tv GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 15, 20457 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Marloh, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Marloh, Claudia, geb. Grett, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
ContentLogic Interactive Media GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 15, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.06.2006 mit der SKF Spielekanal Fernsehen GmbH mit Sitz in Lübeck (AG Lübeck HRB 6463 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ContentLogic Interactive Media GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 15, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2006 mit der Frisches Fernsehen GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 82659) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen