HRB 16486:envia AQUA GmbH, Chemnitz, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.05.2014 und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.05.2014 mit der envia Mitteldeutsche Energie AG mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 19751) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
envia AQUA GmbH, Chemnitz, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz. Der Verschmelzungsvertrag vom 15.01.2014 zwischen der envia Mitteldeutsche Energie AG und der Gesellschaft ist beim Handelsregister eingereicht worden.
envia AQUA GmbH, Chemnitz, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. List, Michael, Altenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Ronneburg, Uda, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Knauer, Tilo, Penig, * ‒.‒.‒‒.
envia AQUA GmbH, Chemnitz, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz. Die aqua.t Wassergesellschaft Thüringen mbH mit dem Sitz in Hermsdorf (Amtsgericht Jena HRB 210131) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
envia AQUA GmbH, Chemnitz, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz. Der Gewinnabführungsvertrag vom 20.01.2006 mit der envia Mitteldeutsche Energie AG mit dem Sitz in Chemnitz ist durch Aufhebungsvertrag zum 30.09.2013 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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