epc Euro-Pensions Consult AG, Regensburg, Dr.-Gessler-Straße 37, 93051 Regensburg. Die Hauptversammlung vom 28.11.2011 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "epc Euro-Pensions Consult GmbH" mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 12872) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
epc Euro-Pensions Consult AG, Regensburg, Dr.-Gessler-Straße 37, 93051 Regensburg. Ausgeschieden: Vorstand: Meiselbach, Martin, Laaber, * ‒.‒.‒‒.
epc Euro-Pensions Consult AG, Regensburg, Dr.-Gessler-Straße 37, 93051 Regensburg.Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.01.2009 mit der EURO Risk Holding GmbH wurde mit Nachtrag vom 23./25.09.2009 geändert. Die Hauptversammlung und die Gesellschafterversammlung beider Gesellschaften haben mit Beschlüssen vom 25.09.2009 zugestimmt.
epc Euro-Pensions Consult AG, Regensburg, Dr.-Gessler-Straße 37, 93051 Regensburg.Die Gesellschaft hat am 30.01.2009 mit der EURO Risk Holding GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9927) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung und die Gesellschafterversammlung beider Gesellschaften haben mit Beschlüssen vom 30.01.2009 zugestimmt.
epc Euro-Pensions Consult AG, Regensburg, Dr.-Gessler-Straße 37, 93051 Regensburg.Geschäftsanschrift: Dr.-Gessler-Straße 37, 93051 Regensburg. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 01.12.2001 mit der RIM Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRA 5268) ist durch Aufhebungsvertrag vom 03.11.2008 zum 31.12.2008 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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