equitrust AG, Hamburg, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.05.2012 im Wege des Formwechsels in die equitrust GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 123333) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg, HRB 123333) am 12.06.2012 wirksam geworden. Der mit der equitrust Beteiligungen GmbH (bisher: NORDCAPITAL Private Equity GmbH), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 95281) am 29.07.2008 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Vertrag mit Wirkung zum 25.05.2012 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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