HRB 7004: es Plan+GartenWerkstatt GmbH, Neudrossenfeld, Pechgraben 10, 95512 Neudrossenfeld. Die Ausgliederung wurde am 29.07.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 3300).
HRB 7004: es Plan+GartenWerkstatt GmbH, Neudrossenfeld, Pechgraben 10, 95512 Neudrossenfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.6.2019. Geschäftsanschrift: Pechgraben 10, 95512 Neudrossenfeld. Gegenstand des Unternehmens: Arbeiten eines Planungsbüros für Garten- und Landschaftsarchitektur, Garten- und Landschaftsbau, insbesondere die Durchführung von Erdarbeiten, Bepflanzungen, Gartenpflege, Rasenarbeiten, Baumschnitt und -pflege und im Rahmen der Errichtung von Gärten auch die Gestaltung von Stein- und Bodenbelagsarbeiten, Zaun-, Treppen- und Gartenmauerbau, sowie der Bau von Naturbadeteichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schmitt, Wolfgang, Neudrossenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen es Plan- und Gartenwerkstatt eK, mit dem Sitz in Neudrossenfeld (Amtsgericht Bayreuth HRA 3300). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.