esentri software GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Str. 132, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages mit der "esentri consulting GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 708570) vom 31.10.2012 mit Nachtrag vom 20.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.10.2012 und 20.11.2012 auf die dadurch neu gegründete Aktiengesellschaft "esentri AG", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim, HRB 715781) verschmolzen (Verschmelzung zur Neugründung). Die Verschmelzung wurde mit der Eintragung der neuen Gesellschaft im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mannheim
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