HRB 17155: estem consulting GmbH, Niederkassel, Drachenfelsweg 4, 53859 Niederkassel. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.07.2022 wirksam geworden.
HRB 17155: estem consulting GmbH, Niederkassel, Drachenfelsweg 4, 53859 Niederkassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2022. Geschäftsanschrift: Drachenfelsweg 4, 53859 Niederkassel. Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, insbesondere Beratungsleistungen, in allen Bereichen der Entwicklung und des Betriebes von Softwaresystemen. Die Leistungserbringung umfasst alle Projektphasen, insbesondere das Projekt-und Prozessmanagement und beinhaltet auch Schulungsleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Tobias Maximilian, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles ("Beratungsdienstleistungen") der estem GmbH mit Sitz in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg HRB 14032) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.04.2022 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.