et-projekt GmbH, Hannover (Bödeckerstraße 42, 30161 Hannover). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hannover HRB 201940) am 27.07.2007 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
et-projekt GmbH, Hannover (Bödeckerstraße 42, 30161 Hannover). Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 54.500,00 EUR beschlossen. 54.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 im Wege des Formwechsels in die et-projekt AG mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.