euricar GmbH, Mudersbach (Stahlwerkstr. 25, 57555 Mudersbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.01.2008 mit der euric AG mit Sitz in Mudersbach (Amtsgericht Montabaur, HRB 6483) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57555 Mudersbach
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Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH