"euro-play toys GmbH", Langenfeld (Karl-Benz-Str. 3-5, 40764 Langenfeld). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden euro-play toys holding GmbH am 19.09.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
"euro-play toys GmbH", Langenfeld (Karl-Benz-Str. 3-5, 40764 Langenfeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2005 mit der euro-play toys holding GmbH mit Sitz in Langenfeld (AG Düsseldorf, HRB 45433) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.