eventCOM Gesellschaft für Eventkommunikation mbH, Hohenstein (Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden comware TeilnehmerManagement GmbH am 11.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
eventCOM Gesellschaft für Eventkommunikation mbH, Hohenstein (Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein). Prokura erloschen: Schoepe, Thomas, Hohenstein, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 mit Änderung vom 30.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tag mit der comware TeilnehmerManagement GmbH mit Sitz in Hohenstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 20836) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.