Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Schenk, Steffen, Weissach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.03.2023
Schlumberger |
HRB 4993: evia consulting GmbH, Blaustein, Ingeborg-Bachmann-Straße 71-73, 89134 Blaustein. Nicht mehr Geschäftsführer: Kammer, Thomas, Blaustein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4993: evia consulting GmbH, Blaustein, Ingeborg-Bachmann-Straße 71-73, 89134 Blaustein. Übernehmender Rechtsträger von Amts berichtigt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.02.2018 einen Teil Ihres Vermögens - "Teilbetrieb Thomas Kammer / TB-TK" - auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Proway TK GmbH", Blaustein (Amtsgericht Ulm HRB 734785) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4993: Proway GmbH, Blaustein, Ingeborg-Bachmann-Straße 71-73, 89134 Blaustein. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Proway AM GmbH", Blaustein (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRB 728134) um 25.000,00 EUR EUR auf 50.500,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: evia consulting GmbH. Stammkapital nun: 50.500,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.02.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Proway AM GmbH", Blaustein (Amtsgericht Ulm HRB 728134) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 4993: evia consulting GmbH, Blaustein, Ingeborg-Bachmann-Straße 71-73, 89134 Blaustein. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.02.2018 einen Teil Ihres Vermögens - "Teilbetrieb Thomas Kammer / TB-TK" - auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Proway AM GmbH", Blaustein (Amtsgericht Ulm HRB 728134) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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