expert Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Langenhagen, Bayernstr. 4, 30855 Langenhagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden expert Wachstums- und Beteiligungs AG am 13.01.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
expert Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Langenhagen, Bayernstr. 4, 30855 Langenhagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2010 mit der expert Wachstums- und Beteiligungs AG mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 57893) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.