HRB 3572: färbos vilstal GmbH, Schmidmühlen, Hauptstr. 26, 92287 Schmidmühlen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 4 a, 92287 Schmidmühlen.
HRB 3572: färbos vilstal GmbH, Schmidmühlen, Hauptstr. 26, 92287 Schmidmühlen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Färber, Paul, Rieden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3572: färbos vilstal GmbH, Schmidmühlen, Hauptstr. 26, 92287 Schmidmühlen. Bestellt: Geschäftsführer: Färber, Thomas, Rieden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
färbos vilstal GmbH, Schmidmühlen (Hauptstr. 26, 92287 Schmidmühlen). Datum des Vertrages (Eintragung laufende Nummer 2, Sp. 6) ist der 03.05.2005.
färbos vilstal GmbH, Schmidmühlen (Hauptstr. 26, 92287 Schmidmühlen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Spaltung sowie die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat aufgund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.03.2005 Teile des Vermögens (Kundenkreis, der Herrn Paul Färber zuzurechnen ist) der färbos Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Schwandorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 2447, übernommen. Die Spaltung wird erst wirksam mit Eintragung in des Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung wurde am 23.05.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRB 2447). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.