HRB 4690 AH: fabrica GmbH, Siek, Uhlenbusch 33, 22962 Siek. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die hano-Holding GmbH mit Sitz in Siek (Amtsgericht Lübeck-HRB 4922 AH) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4690 AH: Firma vormals: Alisther GmbH, Siek, Uhlenbusch 33, 22962 Siek. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann sich entsprechend an anderen Gesellschaften gleich welcher Rechtsform beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Franchise-Partnerschaften aufbauen. Gegenstand ist auch der Vertrieb von Einbauküchen, Elektrogeräten und Zubehör im Einzel- und Großhandel; Planung und Einrichtung von Wohn-, Büro- und Praxisräumen mit allen der Branche verbundenen Artikel und Arbeiten; Montagen und Koordination aller dazugehörenden Gewerke. Gegenstand ist zudem der Vertrieb von Möbeln zur Warenpräsentation, der Vertrieb von Verbindungssystemen sowie die Unternehmensberatung. Ausgenommen sind insgesamt erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2015 ist der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmengegenstand) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist diefabrica GmbH mit dem Sitz in Siek, eingetragen im Handeisregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 10851 HL durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.