HRA 730149: fairXperts GmbH & Co. KG, Neuffen, Hauptstraße 7, 72639 Neuffen. Eintragung laufende Nummer 3 von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Herdin, Nicolas, Neuffen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Herdin, Rita, Neuffen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 730149: fairXperts GmbH & Co. KG, Neuffen, Hauptstraße 7, 72639 Neuffen. Prokura erloschen: Herdin, Nicolas, Neuffen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 730149: fairXperts GmbH & Co. KG, Neuffen, Hauptstraße 7, 72639 Neuffen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Herdin, Nicolas, Neuffen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 730149:fairXperts GmbH & Co. KG, Neuffen, Hauptstraße 7, 72639 Neuffen.(Internationale Durchführung, Organisation und Beratung von Messen, Ausstellungen, Kongressen ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 7, 72639 Neuffen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: fairXperts Verwaltungs-GmbH, Neuffen (Amtsgericht Stuttgart HRB 748301), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Herdin, Rita, Neuffen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "fairXperts GmbH", Neuffen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225858) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.