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a)
fakt 21 Kulturgemeinschaft gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wuppertal
b)
Wuppertal
c)
Gegenstand der Gesellschaft ist die
Förderung der Volksbildung
(Erwachsenenbildung), die Förderung einer
öffentlichen Kulturarbeit, sowie die
Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
der Völkerverständigung. In diesem
Zusammenhang wird die Förderung der
anthroposophischen Geisteswissenschaft,
die auf verschiedenen wissenschaftlichen
und praktischen Arbeitsgebieten ständig
weiterentwickelt wird (Medizin, Pädagogik,
Heilpädagogik, Sozialtherapie,
Landwirtschaft, Kunst usw.) als eine
Aufgabe der Gesellschaft angesehen.
Weiterhin ist es ein Ziel, mit verschiedenen
geisteswissenschaftlichen , religiösen,
künstlerischen und sonstigen
Kulturbewegungen unserer Gesellschaft in
einen Austausch zu kommen, die sich auf
der Grundlage einer geistigen Erkenntnis,
der Toleranz und der Brüderlichkeit im
menschlichen Zusammenleben, für das
seelische Leben im einzelnen Menschen
und in der Gemeinschaft einsetzen. Dabei
sollen auch therapeutische und
kulturtherapeutische Anliegen ihre
Berücksichtigung finden. Zur Erfüllung
dieser Ziele sollen u. a.: - ein Bildungswerk
betrieben werden, das im Bereich der
Erwachsenenbildung im Sinne einer
Volkshochschule tätig wird; - Beratuns- und
Auskunftsstellen eingerichtet werden; -
Vortäge, Seminare, Konzerte,
Theateraufführungen und Ausstellungen
durchgeführt werden; - die mit den
genannten Aufgaben verbundene
Öffentlichkeitsarbeit stattfinden, sowie die
organisatorische und wirtschaftliche
Abwicklung geleistet werden; - die
Durchführung von Tagungen, Kongressen
angeboten werden; - die notwendigen
Räumlichkeiten gemietet, gepachtet bzw.
erworben werden, die diesen
Aufgabenstellugen dienlich sind. (2) Die
Gesellschaft macht es sich zur Aufgaben,
diese Aufgabenstellungen in
Zusammenarbeit mit der
Anthroposophischen Gesellschaft in
Deutschland, dem Arbeitszentrum NRW,
sowie den örtlich ansässigen Zweigen
dieser Gesellschaft und verschiedenen
anthroposophischen Einrichtungen zu
betreiben. Als Einrichtungen sind hier zu
nennen: die Christian-Morgenstern-Schule,
die Akademie für Sozialtherapie, die
Bildungsstätte Kotthausen, die Troxler-
Schule Wuppertal, das Therapeutikum
Wuppertal u. a . Die Gesellschaft sieht
einen Arbeitsschwerpunkt darin, für diese
verschiedenen Eirnrichtungen im Kultur-
und Bildungsbereich tätig zu werden.
Überörtlich strebt die Gesellschaft auch
eine Zusammenarbeit mit den Zweigen der
Anthroposophischen Gesellschaft im
Arbeitszentrum Nordrhein-Westfalen, sowie
den anthroposophischen Eirnichtungen in
Nordrhein-Westfalen darüber hinaus an.
Weiterhin soll die Gesellschaft für private
Künstlergruppierungen, Kleinkunstbühnen,
Musiker und sonstige Interessenten aus
dem Wuppertaler Stadtleben und dem
weiteren Umfeld im Sinne ihrer Zielsetzung
tätig werden. Die Gesellschaft nutzt die
vorhandenen Räumlichkeiten in
verschiedenen Einrichtungen und das Haus
der Anthroposophischen Gesellschaft in
Wuppertal. Eine zentrale Aufgabenstellung
ist der zukünftige Betrieb eines öffentlichen
Kulturzentrums auf dem Gelände der
Christian-Morgenstern-Schule oder einem
anderen geeigneten Ort in Wuppertal. Die
Gesellschaft sieht die Verwirklichung ihrer
Ziele in größtmöglicher Zusammenarbeit
mit dem Kulturamt der Stadt Wuppertal
bzw. im Weiterbildungsbereich mit dem
Kultusminister und dem
Regierunspräsidenten in Düsseldorf. Die
Gesellschaft übernimmt die seit über 10
Jahren bestehende Weiterbildungsarbeit
der Anthroposophischen Gesellschaft in
Wuppertal (Kulturkonferenz), sowie deren
Organ "Kulturkalender". Sie setzt die
ebenfalls seit vielen Jahren betriebene
volkspädagogische Arbeit des Freien
Bildungswerks Wuppertal fort. (3) Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Gesellschfter erhalten, sofern sie
nicht selbst gemeinnützig sind, keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
solche keine sonstigen Zuwendungen aus
den Mitteln der Gesellschaft. Niemand darf
für seine Tätigkeit zugunsten der
Gesellschaft durch eine unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden. Die
Gesellschaft darf zweckgebunden für ihre
satzungsgemäßen Zwecke Vermögen
ansammeln und Vermögensgegenstände
übernehmen. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig, verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke und verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schmock, Michael, Pädagoge, Wuppertal
einzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer:
Horst, Roland, Lehrer, Wuppertal
einzelvertretungsberechtigt; |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.07.1996 zuletzt geändert am
14.01.1997 |
a)
21.01.2003
Schulte
b)
Tag der ersten
Eintragung in Wuppertal:
23.09.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
16.01.2003.
Bei Umschreibung auf
das elektronisch geführte
Register Spalte 4 a) =
allgemeine
Vertretungsbefugnis -
ergänzend eingetragen. |