farbtex-hawo Verwaltungsgesellschaft mbH, Pforzheim, (Stuttgarter Str. 5, 75179 Pforzheim).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.11.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
farbtex-hawo Verwaltungsgesellschaft mbH, Pforzheim, (Stuttgarter Str. 5, 75179 Pforzheim).Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "farbtex-hawo GmbH & Co.KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503398) auf 100.000,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2008 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "farbtex-hawo GmbH & Co.KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503398) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
farbtex-hawo Verwaltungsgesellschaft mbH, Pforzheim, (Stuttgarter Str. 5, 75179 Pforzheim).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "hawo GmbH", Heppenheim (Bergstraße) (Amtsgericht Darmstadt HRB 21301) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
farbtex-hawo Verwaltungsgesellschaft mbH, Pforzheim (Stuttgarter Str. 5, 75179 Pforzheim). Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht.