fct future clean technics GmbH, Paderborn (Karl-Schurz-Str. 17, 33100 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jolmes GmbH am 28.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
fct future clean technics GmbH, Paderborn (Karl-Schurz-Str. 17, 33100 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der Jolmes GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 604) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
fct future clean technics GmbH, Salzkotten (Karl-Schurz-Str. 17, 33100 Paderborn). Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Das Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Sitzverlegung nach Paderborn beschlossen. Paderborn.