fen vertriebs gmbh., Haan (Memelerstraße 30, 42781 Haan). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden F E N GmbH Schlafsysteme am 15.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
fen vertriebs gmbh., Haan (Memelerstraße 30, 42781 Haan). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2006 mit der FEN GmbH Schlafsysteme mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13247) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
fen vertriebs gmbh., Mettmann (Memelerstraße 30, 42781 Haan). Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2005 hat § 1 Ziffer 1.2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert. Haan.