HRB 110412: fenestra Bauelemente GmbH, Rhauderfehn, Schuhmacherstraße 10-14, 26817 Rhauderfehn. Nicht mehr Geschäftsführer: Flügge, Heinrich, Ostrhauderfehn, * ‒.‒.‒‒; Müller, Manfred, Rhauderfehn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Frey, Matthias, Ostrhauderfehn, * ‒.‒.‒‒; Kaiser, Marius, Rhauderfehn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 110412: fenestra Bauelemente GmbH, Rhauderfehn, Schuhmacherstraße 10-14, 26817 Rhauderfehn. Nicht mehr Geschäftsführer: Brinkmann, Johann, Ostrhauderfehn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110412:fenestra Bauelemente GmbH, Rhauderfehn, Schuhmacherstraße 10-14, 26817 Rhauderfehn.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom vom selben Tag mit der Müller und Brinkmann OHG mit Sitz in Rhauderfehn (Amtsgericht Aurich HRA 201739) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 110412:fenestra Bauelemente GmbH, Rhauderfehn, Schuhmacherstraße 10-14, 26817 Rhauderfehn.Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Müller und Brinkmann OHG (HRA 201739) beschlossen. 300.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
fenestra Bauelemente GmbH, Rhauderfehn, Schuhmacherstraße 10-14, 26817 Rhauderfehn. Eintragung unter lfd. Nr. 3 von Amts wegen um das letzte Änderungsdatum des Gesellschaftsvertrages ergänzt und im Übrigen neu vorgetragen: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
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