HRB 7816:fifty degree entertainment - gesellschaft für gastronomiebetriebe mbh, Mainz, Mittlere Bleiche 40, 55116 Mainz.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden fifty degree entertainment GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden,HRB 23459 - vorher firmierend: Siebenundzwanzig Gastro GmbH) am 15.12.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 7816:fifty degree entertainment - gesellschaft für gastronomiebetriebe mbh, Mainz, Mittlere Bleiche 40, 55116 Mainz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2014 mit der GHOST Gastro GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 8598) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7816:fifty degree entertainment - gesellschaft für gastronomiebetriebe mbh, Mainz, Mittlere Bleiche 40, 55116 Mainz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2014 mit der Siebenundzwanzig Gastro GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRB 23459) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
fifty degree entertainment - gesellschaft für gastronomiebetriebe mbh, Mainz, Mittlere Bleiche 40, 55116 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführer), § 8 (Geschäftsführung), § 10 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Gesellschafterbeschlüsse), § 14 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 15 (Kündigung), § 16 (Tod eines Gesellschafters) und § 17 (Einziehung) beschlossen. § 18 (Abfindung) wurde neu eingefügt. Dadurch wurde der bisherige § 18 (Dauer) zu § 19, der bisherige § 19 (Gründungsaufwand) zu § 20, der bisherige § 20 (Schriftform) zu § 21, der bisherige § 21 (Salvatorische Klausel) zu § 22.
fifty degree entertainment - gesellschaft für gastronomiebetriebe mbh, Mainz (Mittlere Bleiche 40, 55116 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Bekanntmachungen) und § 12 (Geschäftsjahr) beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.