filmpool Verwaltungs-GmbH, Köln (Poststr. 2 - 4, 50676 Köln). Die Verschmelzung ist am 18.08.2005 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden, die Firma daher hier erloschen.
filmpool Verwaltungs-GmbH, Köln (Poststr. 2 - 4, 50676 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MOVIEMENT GmbH mit Sitz in München (Handelsregister München, HRB 127906) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.