HRB 215982 B: final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Alexanderufer 3-7, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 25.05.2022 erfolgten Eintragung (Handelsgericht Wien, FN 550313i) in das Firmenbuch des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 215982 B: final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Alexanderufer 3-7, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 09.02.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.03.2022 auf die final consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 550313i) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird wirksam unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates der übernehmenden Gesellschaft. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 215982 B: final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Alexanderufer 3-7, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde ein Verschmelzungsplan vom 09.02.2022 eingereicht. 1. Der Verschmelzungsplan wird beim Handelsregister am 09.02.2022 eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft, die final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Berlin, Deutschland; b) als übernehmende Gesellschaft die final consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit dem Sitz in Wien, Österreich. 3. Betroffene Register: a) die übertragende Gesellschaft, also die final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts -Registergericht- Charlottenburg unter HRB 215982 B. b) die übernehmende Gesellschaft, also die final consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Wien, ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 550313i. 4. Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gilt folgendes: a) Gläubigerrechte: - Gemäß § 122j UmwG ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern zudem nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Gläubiger werden hiermit auf dieses Recht hingewiesen. - Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft haben ihre Rechte geltend zu machen, indem sie die Ansprüche fristgerecht gegenüber der übertragenden Gesellschaft stellen. Schuldner des Anspruchs auf Sicherheitsleistung ist die übertragende Gesellschaft, hier die final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin. Mit Wirksamkeit der Verschmelzung geht die Verbindlichkeit auf die übernehmende Gesellschaft, hier die final consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Wien über. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung beim Schuldner des Anspruchs. - Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft haben ihre Ansprüche geltend zu machen, indem sie die Ansprüche fristgerecht gegenüber der übernehmenden Gesellschaft stellen. b) Minderheitsgesellschafter: - Keine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hat Minderheitsgesellschafter, vielmehr ist Alleingesellschafter der übertragenden Gesellschaft die übernehmende Gesellschaft und Alleingesellschafter der übernehmenden Gesellschaft Herr Michael Tombarge. - Angaben zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses (§ 122h UmwG) und zum Abfindungsangebot (§ 122i UmwG) sowie Angaben darüber, wie die sich daraus ergebenden Rechte geltend gemacht werden können, sind nicht erforderlich, weil keine Minderheitsgesellschafter vorhanden sind. Vorsorglich wird noch auf folgendes hingewiesen: Der Verschmelzungsplan enthält keine Angaben nach § 15 UmwG zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses, weil sämtliche Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft auf die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft verzichten. Aus dem gleichen Grund erübrigen sich auch Angaben zum Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan. c) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter der folgenden Anschrift können vollständige Auskünfte über die vorgenannten Modalitäten kostenlos eingeholt werden: final consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Pfluggasse 1/12, 1090 Wien, Österreich.
HRB 26337: final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Waldbreitbach, Walburg 1, 56588 Waldbreitbach. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 215982 B) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen. Neuer Sitz: Berlin.
HRB 215982 B: final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Alexanderufer 3-7, 10117 Berlin. Firma: final consulting Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alexanderufer 3-7, 10117 Berlin; Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Tombarge, Michael, * ‒.‒.‒‒, Reichartshausen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.12.2016 zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.10.2018 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.03.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Waldbreitbach (Amtsgericht Montabaur, HRB 26337) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 24.01.2017
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