Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
30.11.2023
Förster |
HRB 7202: finish22 GmbH, Großostheim, Schuckstraße 5, 63762 Großostheim. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt: Liquidator: Roppert, Marion, Großostheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 7202: ID Marketing-Services GmbH, Großostheim, Schuckstr. 5, 63762 Großostheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: finish22 GmbH. Geschäftsanschrift: Schuckstraße 5, 63762 Großostheim. Bestellt: Geschäftsführer: Roppert, Marion, Großostheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roppert, Walter, Großostheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7202: ID Marketing-Services GmbH, Großostheim, Schuckstr. 5, 63762 Großostheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roppert, Maximilian, Großostheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7202: ID Marketing-Services GmbH, Großostheim, Schuckstr. 5, 63762 Großostheim. Die well! Werbeagentur GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 3778) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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