fink jewellery GmbH, Pforzheim, (Irma-Feldweg-Str. 8, 75179 Pforzheim).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 17.03.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
fink jewellery GmbH, Pforzheim, (Irma-Feldweg-Str. 8, 75179 Pforzheim).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Haager Gold-Fournituren Verwaltungs-GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 503215) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.