HRB 741579: Jakobi Mack GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heidenheim an der Brenz, Ploucquetstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Mack, Pascal, Steinheim am Albuch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 741579: Jakobi Mack GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heidenheim an der Brenz, Ploucquetstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2020. Geschäftsanschrift: Ploucquetstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand: (1) Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere a. unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten; b. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren; c. zur treuhänderischen Verwaltung. (2) Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jakobi, Thorsten Thomas, Medlingen, * ‒.‒.‒‒; Mack, Pascal, Steinheim am Albuch, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Jakobi Mack PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm PR 720222) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.