HRA 727777: fischer / collegen Esslingen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Esslingen am Neckar, Fabrikstraße 1/1, 73728 Esslingen am Neckar. Firma geändert; nun: fischer/collegen Esslingen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schietinger, Naemi, Altbach, * ‒.‒.‒‒.
fischer / collegen Esslingen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Esslingen am Neckar, Olgastraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Fabrikstraße 1/1, 73728 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Tscheligi, Margarete, Baltmannsweiler, * ‒.‒.‒‒.
fischer / collegen Esslingen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Esslingen am Neckar, Olgastraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. (die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Olgastraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: fischer / collegen Esslingen Verwaltungs-GmbH, Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 741363), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "fischer / collegen Esslingen GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 733361) gemäß § 190 ff. UmwG.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.