fischer / collegen Esslingen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Esslingen am Neckar, Olgastraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.07.2012 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "fischer / collegen Esslingen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 727777) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fischer & Collegen Esslingen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Esslingen am Neckar, Olgastraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: fischer / collegen Esslingen GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
Fischer & Collegen Esslingen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Esslingen am Neckar, Olgastraße 25, 73728 Esslingen am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2010 mit Änderung vom 18.03.2010. Geschäftsanschrift: Olgastraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bubeck, Frank, Kernen im Remstal, * ‒.‒.‒‒; Fischer, Marc-Uwe, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒; Mayer, Andreas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Weitmann, Markus, Wolfschlugen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.