fischer automotive systems GmbH, Horb am Neckar (Industriestr. 103, 72160 Horb am Neckar). Der zwischen der Gesellschaft und der "fischerwerke GmbH & Co. KG (vormals firmierend: fischer holding GmbH & Co. KG)", Waldachtal (Amtsgericht Stuttgart HRA 440255) am 16.12.1996 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 21.08.2008 beendet. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.07.2008 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "fischer automotive systems GmbH & Co. KG", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 723147) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
72160 Horb
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH