Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
|
|
|
1.
Dao, Manh Cuong, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Einzelprokura |
|
a)
25.01.2024
Wachtel |
HRB 194351 B: flash-security GmbH, Berlin, Regattastraße 189, 12527 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 04.07.2018 mit der ARDOR SE (vormals Ardor Beteiligungs SE) mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 194310 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 04.07.2018 zugestimmt hat.
HRB 194351 B: flash-security GmbH, Berlin, Regattastraße 189, 12527 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 125.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018 ist das Stammkapital zum Zwecke der Abspaltung von Vermögensteilen der ARDOR GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 95908 B) auf diese Gesellschaft erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Stammkapital).
HRB 194351 B: flash-security GmbH, Berlin, Regattastraße 189, 12527 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.05.2018 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage Teile des Vermögens der ARDOR GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 95908 B) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 194351 B: flash-security GmbH, Berlin, Regattastraße 189, 12527 Berlin. Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Kapitalerhöhung lfd. Nr. 2 in Spalte 6 a) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018 ist das Stammkapital zum Zwecke der Abspaltung von Vermögensteilen der ARDOR GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 95908 B) auf diese Gesellschaft um 100.000 EUR auf 125.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Stammkapital)..
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