HRB 762294: flink + fleißig GmbH, Reutlingen, Ferdinand-Lassalle-Straße 18, 72770 Reutlingen. Neue Geschäftsanschrift: Auchtertstraße 8, 72770 Reutlingen.
HRB 762294: flink + fleißig GmbH, Reutlingen, Ferdinand-Lassalle-Straße 18, 72770 Reutlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2017 mit Nachtrag vom 12.09.2017. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Flink und Fleißig Haushalt.Familie.Leben OHG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 733500) von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Lassalle-Straße 18, 72770 Reutlingen. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im und um den Haushalt, insbesondere die Haushalts-, Familien- und Jugendhilfe nach SGB V und SGB VIII. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jandel, Hans-Peter, Gomaringen, * ‒.‒.‒‒; Mollenkopf, Alexandra, geb. Götz, Pfullingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 mit Nachtrag vom 12.09.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2017 und vom 12.09.2017 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Flink und Fleißig Haushalt.Familie.Leben OHG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 733500) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.