HRB 76517: footpower service GmbH, Gummersbach, Kaiserstraße 150, 51643 Gummersbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Liersam, Karin, Engelskirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 76517:footpower service GmbH, Gummersbach, Kaiserstraße 150, 51643 Gummersbach.Nicht mehr Geschäftsführer: Scheiner, Marc, Gummersbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Köster, Holger, Hopsten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
footpower service GmbH, Gummersbach, Kaiserstraße 150, 51643 Gummersbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2012. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 150, 51643 Gummersbach. Gegenstand des Unternehmens: die Weiterentwicklung und Vermarktung der footpower Technologie mittels eines zu verbreitenden und ebenfalls weiterzuentwickelnden Shop-in-Shop-Systems mit dem Namen "footpower", Herstellung und Vertrieb von Franchisesystemen, Vertrieb und Entwicklung sensomotorischer orthopädischer Einlagen, EDV-Hard- und Softwarenentwicklung und -vertrieb und Betrieb der Footpower Akademie sowie Schulung der Technik zur Herstellung von sensomotorischen Einlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheiner, Marc, Gummersbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der footpower service OHG mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln, HRA 25240) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.