fotocommunity e.K., Bonn (Rheinwerkallee 2, 53227 Bonn). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2006 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlungausgegliedert und als Gesamtheit auf die fotocommunity GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 6533) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53227 Bonn
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: eK