HRB 11431 NP: fraber Putenmast GmbH, Vielitzsee, Hauptstraße 29, 16835 Vielitzsee OT Seebeck. Geschäftsführer: 2. Schröder, Bert, * ‒.‒.‒‒, Vielitzsee OT Seebeck, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 11431 NP: fraber Putenmast GmbH, Vielitzsee, Hauptstraße 29, 16835 Vielitzsee OT Seebeck. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 29, 16835 Vielitzsee OT Seebeck. Gegenstand: Einkauf von Rohmaterialien, Aufzucht, Verkauf und Mast von Puten. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Schröder, Frank Dieter, * ‒.‒.‒‒, Neuruppin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 11.02.2016. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Herrn Frank Dieter Schröder als Inhaber der Firma "Landwitschaftlicher Putenmastbetrieb Frank Schröder e. K." mit Sitz in Lindow (Mark) OT Klosterheide (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2907) auf Grund des Spaltungsplans vom 11.02.2016. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird