freenet.de AG, Hamburg (Deelbögenkamp 4 c, 22297 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden telunico holding AG am 02.03.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
freenet.de AG, Hamburg (Deelbögenkamp 4 c, 22297 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2005 zwischen ihr und der mobilcom Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Büdelsdorf (AG Kiel HRB 7371 KI) einerseits sowie der telunico holding AG mit Sitz in Büdelsdorf (AG Kiel HRB 7306 KI) andererseits mit der telunico holding AG (übernehmender Rechtsträger) verschmlozen. Die Hauptversammlungen der beteiligten Unternehmen haben der Verschmelzung am 19.08.2005 (telunico hoding AG), am 23/24.08.2005 (mobilcom Aktiengesellschaft) und am 25.08.2005 (freenet.de AG) zugestimmt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
freenet.de AG, Hamburg (Deelbögenkamp 4 c, 22297 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 30.08.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12 Abs. 3, 13 und 14 Abs. 2 beschlossen.