HRB 713482: frizle AG, Malsch, Jahnstr. 2, 69254 Malsch. Die Hauptversammlung vom 24.05.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere § 4 (Grundkapital) und § 2 (Gegenstand) geändert. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist das Grundkapital durch Vorstandsbeschluss vom 24.05.2016 unter Zustimmung des Aufsichtsrates um 22.967,00 EUR auf 160.879,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Gegenstand geändert; nun: Die Planung, Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb von Lebensmittelprodukten. Das Unternehmen fokussiert dabei innovative Bio-Lebensmittelprodukte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die für diese Zwecke sinnvoll und dienlich sind. Grundkapital nun: 160.879,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2020 einmal oder mehrmals um bis zu 62.633,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital; Voreintragung lfd. Nr. 7) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung vom 24.05.2016 noch 39.666,00 EUR. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
HRB 713482: frizle AG, Malsch, Jahnstr. 2, 69254 Malsch. Der Aufsichtsrat hat am 14.04.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 29.01.2016 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital I) wurden in der Zeit bis zum 14.04.2016 insgesamt 9.304 Bezugsaktien (Stückaktien) im Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR, somit insgesamt 9.304,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital ist damit um 9.304,00 EUR auf 137.912,00 EUR erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Grundkapital nun: 137.912,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 14.04.2016 das am 29.01.2016 durch die Hauptversammlung beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I) aufgehoben.
HRB 713482: frizle AG, Malsch, Jahnstr. 2, 69254 Malsch. Die Hauptversammlung vom 29.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 8 (Aufsichtsratszusammensetzung) beschlossen.Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.b)Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um biszu 6.392,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 1) ist aufgehoben.Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.01.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 62.633,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.Die Hauptversammlung vom 29.01.2016 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals aufgrund von Wandelschuldverschreibungen gem. § 192 Abs. 2 Ziff. 1 AktG um bis zu 50.107,00 EUR beschlossen.(Bedingtes Kapital I)Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 713482: frizle AG, Malsch, Jahnstr. 2, 69254 Malsch. Der Vorstand hat am 03.02.2016 unter Zustimmung des Aufsichtsrats vom 17.03.2016 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital), § 4 Abs. 2 (Aktien) und § 4 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital 1) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 1) ist das Grundkapital durch Vorstandsbeschluss vom 09.02.2016 unter Zustimmung des Aufsichtsrates um 3.341,00 EUR auf 128.608,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 128.608,00 EUR. Nicht mehr Vorstand: Spieler, Thomas, Malsch, * ‒.‒.‒‒. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2016 einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1, § 4 Abs. 6 der Satzung) beträgt nach weiterer teilweiser Ausschöpfung vom 03.02.2016 noch 6.392,00 EUR. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
HRB 713482:frizle AG, Malsch, Jahnstr. 2, 69254 Malsch.Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 1, § 4 Abs. 6 der Satzung) ist das Grundkapital durch Vorstandsbeschluss vom 13.11.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13.11.2014 um 15.267,00 EUR auf 125.267,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 13.11.2014 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. Grundkapital nun: 125.267,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2016 einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1, § 4 Abs. 6 der Satzung) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung vom 13.11.2014 noch 9.733,00 EUR. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
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