HRB 735258: fuxrad Systemkunststoffe GmbH, Renningen, Industriestraße 64, 71272 Renningen. Änderung der Geschäftsanschrift: Rosine-Starz-Straße 17, 71272 Renningen.
HRB 735258: fuxrad Systemkunststoffe GmbH, Renningen, Benzstraße 2, 71272 Renningen. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestraße 64, 71272 Renningen.
fuxrad Systemkunststoffe GmbH, Renningen, Benzstraße 2, 71272 Renningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Benzstraße 2, 71272 Renningen. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen, insbesondere von Reaktionsharzen sowie die Beratung bei Fragen zu Reaktionsharzen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Folk, Achim, Renningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Folk, Achim, Renningen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "fuxrad Achim Folk e. K.", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725525) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.08.2010. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "fuxrad Achim Folk e. K.", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725525) am 20.10.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.