HRB 1854: g.u.t. Garten- und Heimtierbedarfs GmbH, Gießen, Karl-Benz-Straße 9, 35398 Gießen. Der mit der egesa-zookauf eG mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, GnR 379) am 11.03.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.11.2021 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 hat der Änderung zugestimmt.
HRB 1854: g.u.t. Garten- und Heimtierbedarfs GmbH, Gießen, Karl-Benz-Straße 9, 35398 Gießen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kerzmann, Gerhard, Gießen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1854: g.u.t. Garten- und Heimtierbedarfs GmbH, Gießen, Karl-Benz-Straße 9, 35398 Gießen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hesemann, Rainer, Gießen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bluhm, Jens, Langgöns, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 1854: G. u. T. Garten- und Heimtierbedarfs-GmbH, Gießen, Karl-Benz-Straße 9, 35398 Gießen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: g.u.t. Garten- und Heimtierbedarfs GmbH.
HRB 1854:G. u. T. Garten- und Heimtierbedarfs-GmbH, Gießen, Karl-Benz-Straße 9, 35398 Gießen.Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Hesemann, Rainer, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Der mit der egesa-zookauf eG mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, GnR 379) am 09.04.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf mit Ablauf des 18.08.2014 beendet. Mit der egesa-zookauf eG mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, GnR 379) als herrschendem Unternehmen ist am 11.03.2014 ein weiterer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages vom 09.04.2008 in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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